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Kubas Volk gab sich eine neue Verfassung Am Sonntag den 24.Februar wurde, gut organisiert, in nahezu festlicher Atmosphäre, in den 15  Provinzen Kubas, in den  25340 Wahllokalen, von insgesamt 6,8 Millionen Bürgern (ab  16Jahre!) der seit Mitte des Jahres 2018 beratenen Verfassung zugestimmt (Wahlbeteiligung  84%, Zustimmung Verfassung 86,8%).  Damit ist ein beispielhafter Konsultationsprozess  beendet,  der einen Konsens in den großen Fragen der Gesellschaft Kubas  darstellt. Nun muss ein Großteil der kubanischen Gesetze umgeschrieben und dieser neuen Verfassung angepasst  werden.  Die neue Verfassung definiert Kuba als "unabhängigen und souveränen Rechtsstaat", der auf  der Grundlage von sozialer Gleichheit und  Gerechtigkeit das Wohlergehen und die freie  persönliche Entwicklung seiner Bürger zum Ziel hat. Sie soll "die Unwiderruflichkeit des  sozialistischen Projekts" gewährleisten und erweitert die die verfassungsmäßigen  Rechte uns  Ansprüche der Kubaner (Recht auf Arbeit, auf bezahlbaren Wohnraum, auf kostenlose  Ausbildung von Vorschule bis Universität, kostenlose medizinische Versorgung  usw-). In der  
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Präampel wird formuliert: "Nur im Sozialismus und  Kommunismus kann der Mensch zu voller Würde  gelangen". Im Artikel 5 wird die sozialistische und  kommunistische Gesellschaft als Staatsziel  definiert. Weiterhin heißt es: "Die Kommunistische  Partei  Kubas alleinige (also: Einparteiensystem),  martianisch (von: Jose Marti), fidelistisch,  marxistisch und leninistisch, organisierte  Avantgarde der kubanischen Nation, ihren  demokratischen Charakter und die direkte  Verbindung mit dem Volk erhaltend, ist die führende
politische Kraft von Gesellschaft und Staat. Sie organisiert und orientiert die gemeinsamen Anstrengungen auf de Aufbau des Sozialismus und das  Voranschreiten hin zur kommunistischen Gesellschaft. Sie arbeitet zur Erhaltung und Stärkung der patriotischen Einheit der Kubaner und zur Entwicklung  ethischer, moralischer und ziviler Werte." Beibehalten wurde das Bekenntnis zum proletarischen Internationalismus aus der Magna Carta  von  1976 sowie  die Freiheit der Religionsausübung  bei strenger Trennung von Kirche und Staat. Das breit und widersprüchlich (katholische Kirche!) diskutierte Problem  der Ehe wird in einem zukünftigen Familiengesetz geregelt. In der Verfassung ist die Ehe als "zwischen zwei Personen, mit dem Ziel, gemeinsames Leben  zu schaffen" definiert. Neu formuliert wurde Kubas Wirtschaftssystem (Art. 18): "In der kubanische Republik herrscht ein sozialistisches Wirtschaftssystem basierend auf dem Volkseigentum der grundlegenden Produktionsmittel als vorherrschende Eigentumsform sowie der planmäßigen Leitung der Wirtschaft,  die den Markt im gesellschaftlichen Interesse berücksichtigt, ihn reguliert und kontrolliert". Im Zusammenhang mit der veränderten Einschätzung der Rolle  des Marktes werde auch das Privateigentum und die Bedeutung ausländische Direktinvestitionen expliziert in der Verfassung erwähnt (Art.18, 22, 28). Der  strategische Charakter der Wirtschaftsplanung wird beibehalten. Das sozialistische Staatsunternehmen ist  Hauptgegenstand der nationalen Ökonomie. Es
verfügt über Autonomie in seinem Management und seiner Verwaltung. Im Artikel 20 wurde aufgenommen:  "Die Arbeiter beteiligen sich an den Planungsprozessen, an der Regulierung, Verwaltung und Kontrolle der  Wirtschaft." Beim Staatsaufbau legt die Verfassung fest: Das bisherige Amt des "Präsidenten des Staats  und Ministerrats" wird aufgeteilt in Amt des Präsidenten, zugleich Staatschef (Vertreter nach innen und  außen, nicht zwingend Vorsitzender der Partei) und den Premierminister als Vorsitzender des  Ministerrats/Regierung. Die Kandidaten für diese Funktionen müssen zwischen 35 und 60 Jahre alt sein  und dürfen maximal 2 aufeinanderfolgende Wahlperioden regieren. Auf der Ebene der Provinzen werden  die bisherigen ersten Sekretäre der Partei durch zu wählende Gouverneure (Präsident behält das  Vorschlagsrecht) abgelöst. Auch die Gemeinden werden, nach einem noch zu erarbeitenden Gesetz über  die örtlichen Volksorgane, gewählt werden. Nach Vorliegen des kubanischen Verfassungstextes in deutscher Sprache werden wir noch zu Festlegung  zur Aufgabe der Armee und der Sicherheitsorganen Kubas informieren.  erarbeitet auf der Grundlage von: -jw vom 26.02.2019 S.6 und 7, Volker Hermsdorf, https://amerika21.com,  Marcel Kunzmann,  -https:deutsch.rt.com  vom 25.02.2019 von Manfred Kamprad, Oberstleutnant a.D.