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Unser DDR Staatssymbol
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Symbol für Arbeiter (Hammer), Geistesschaffende (Zirkel)und Bauern (Ährenkranz) Am 27.Oktober 1955 wurde mit Gesetz der Volkskammer „Hammer und Zirkel im Ährenkranz“ als staatliches Emblem ins Leben gerufen. An der Staatsflagge mit den „schwarz-rot-goldenen“ Farben wurden keine Veränderungen vorgenommen und waren so mit der Fahne der Bundesrepublik identisch. Hier wurde rein formal das Ziel der Wiedervereinigung beider deutscher Staaten zum Ausdruck gebracht auch wenn die Wirklichkeit inzwischen anders aussah und zum Teil bizarre Formen des „Miteinanders“ und der „Kommunikation“ angenommen hatte.
Vorläufer des endgültigen Wappens waren Hammer“ (1950) und eine Version „Hammer und Zirkel“ (1953) die als erste Entwürfe zur Diskussion Mit der Einbindung der BRD in das westliche Bündnis und des Beitrittes der DDR zum Warschauer Vertrag waren erst einmal Wiedervereinigungswillen und Bestrebungen Illusion. Zum 01. Oktober 1959 wurde dann per Gesetz durch die DDR die Staatsflagge mit dem Wappen „Hammer und Zirkel im Ährenkranz“ zum offiziellen Bestandteil der DDR Flagge.Naturgemäß rief das bundesdeutsches Befremden hervor! Es wurde von „Spalterflagge des Zonenregimes“ gegeifert, der SPD Politiker Herbert Wehner faselte von „Architektenzeichen“ und im Bonner Auswärtigen Amt nannte man das Staatswappen der DDR verächtlich „Werkzeugkasten“. Und zum 07. Oktober 1959 rückten Polizisten aus, um zwar auf Westberliner Gebiet gelegenen, aber der DDR-Verwaltung unterstehenden S Bahnhöfen die dort nun sichtbar im Wind flatternden DDR Fahnen zu entfernen. Eine Störung der öffentlichen Ordnung wurde definiert und entgegen des besonderen Status Berlins nahm der damalige Bundestagspräsident Eugen Gerstenmeier (CDU) dies zum Anlass auf den Reichstagsgebäude in West-Berlin eine große schwarz-rot-goldene Fahne als „unverfälschte Fahne Deutschlands“ aufzuziehen. Der Bundestag nahm dieses Gesetz zur Staatsflagge der DDR zum Anlass zu protestieren und der DDR eine „Fortsetzung der Politik der Teilung“
zu unterstellen. Und Walter Ulbricht veranlasste dieser Protest zu der spöttischen Bemerkung, der Bundestag solle lieber beschließen, „an Stelle des alten Geiers eine Friedenstaube“ zum Wappensymbol der BRD zu machen. Der mal öffentlich, mal indirekt geführte Streit zur Flagge der in den Medien der DDR und in der Alltagspolitik keine allzu große Rolle spielte - wurde offiziell beendet, als die sozialliberale Regierung unter Bundeskanzler Willy Brandt im März 1970 einen „Duldungserlass“ verkündete und damit beide deutsche Staatsflaggen gleichberechtigt auf internationalem Parkett gezeigt werden und wehen durften. Recherchiert von Oberstleutnant a. D. Gerold Möller