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NVA-Interessengemeinschaft Halle/Saale - Regionalgruppe „Hermann Vogt“
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25. März 1954 – Souveränität der DDR
Wege zur diplomatischen Anerkennung
Bei der Gründung der DDR zum 07. Oktober 1949 waren es nur die UdSSR und die später auch einen sozialistischen Weg einschlagenden osteuropäischen Länder, die den jungen deutschen Staat anerkannten. Zuerst mit diplomatischen Missionen, ab 1953 mit Botschaften und dann zum 25. März 1954 durch die Übergabe der vollen staatlichen Souveränität. Die Sowjetunion erklärt die DDR, nachdem die Berliner „Viermächtekonferenz“ zum 18.02.1954 gescheitert war, für souverän. Sie räumt ihr das Recht ein, »nach eigenem Ermessen über ihre inneren und äußeren Angelegenheiten einschließlich der Frage der Beziehungen zu Westdeutschland zu entscheiden«. Ausgenommen sind die »mit der Gewährleistung der Sicherheit« zusammenhängenden Fragen und »Verpflichtungen« der Sowjetunion aus den Viermächteabkommen“.
Wichtig waren in diesem nachfolgenden Prozess die mit der VR Polen und der CSR abgeschlossenen Verträge über die Endgültigkeit und Unverletzlichkeit der Oder-Neiße-Grenze zur VR Polen und der Staatsgrenze zur CSR sowie die damit verbundene Anerkennung der Aussiedlung, Umsiedlung, Vertreibung deutscher Staatsbürger aus den ehemaligen deutschen Ostgebieten. In den 50er Jahren gab es bereits Handelsmissionen u.a. mit Finnland, Ägypten, Indien und Syrien. Diplomatische Beziehungen nahmen Jugoslawien 1957 und Kuba 1963 auf, woraufhin die BRD ihrerseits die diplomatischen Beziehungen zu Ihnen abbrach. Die Gründe lagen bei dem in der BRD 1955 verkündeten Alleinvertretungsanspruch Hallstein-Doktrin mit Durchsetzung von Sanktionen. (bis heute sind Sanktionen ein beliebtes, aber auf Dauer untaugliches Mittel zur Disziplinierung anderer Staaten). Die Bundesrepublik folgte in ihrer Außenpolitik im Wesentlichen den Vorgaben der USA, im Übrigen bis auf den heutigen Tag. Das zeigt sich auch am Beispiel Kuba: Bevor Bonn die Nachfolger-Regierung des Diktators Batista anerkannte, vergewisserte sich das Auswärtige Amt noch in Washington, ob dies nicht den US- amerikanischen Interessen zuwiderlaufe.
Zu Beginn der 60er Jahre erfolgten zumeist diplomatische Anerkennungen durch die sich herausbildenden jungen Nationalstaaten, wie auch Ende der 60er Jahre die Aufnahme diplomatischer Beziehungen mit dem Irak, Syrien, Ägypten, der VR Kongo und Algerien. Weltweite Anerkennung setzte sich 1970 nach Abschluss der sog. Ostverträge, befördert durch die Brandtregierung durch. 1971 unterzeichneten Frankreich, Großbritannien, die UdSSR und die USA das Vierseitige Abkommen, mit der Festschreibung des Status von Berlin (West), dem kurz darauf 1972 dann auch der Grundlagenvertrag zwischen DDR und BRD folgte. Damit war dann auch die o.g. Hallstein Doktrin Makulatur geworden und der Weg zur Aufnahme beider deutscher Staaten in die UNO war ein folgerichtiger Schritt der zum 18.09.1973 vollzogen wurde. 1974 war die DDR weitgehend diplomatisch anerkannt. Zu fast allen Staaten der Welt bestanden diplomatische Beziehungen. 1989 waren mit mehr als 200 Staaten der Welt Beziehungen aufgebaut, 139 Staaten hatten diplomatische Beziehungen, von denen manche sich aus Handelsvertretungen, Handelsmissionen, Generalkonsulate und Diplomatische Missionen entwickelten. Zusammengestellt durch Oberstleutnant a. D. Gerold Möller