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Aus der Arbeit anderer Verbände: Positionen des Verbandes zur Pflege der Traditionen der NVA und der Grenztruppen der DDR zum Entwurf des BMVg Die Traditionen der Bundeswehr Richtlinien zum Traditionsverständnis und zur Traditionspflege Die Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen legte der Öffentlichkeit den Entwurf eines Doku-mentes „Die Traditionen der Bundeswehr“ vor. Ein neuer  Traditionserlass wurde nach einer Reihe rechtsextremistischer Umtriebe, die dem Ansehen der Bundeswehr schadeten, notwendig. Die Bundesbürger können nun zu  diesem Dokument Position beziehen. Es ist nicht Aufgabe des „Verbandes zur Pflege der Traditionen der NVA und der Grenztruppen der DDR“, sich mit den Traditionen der Bundeswehr auseinander zu  setzen. Wir sind der Pflege unserer Traditionen verpflichtet. Grundlage dafür bietet unsere Satzung.   Auch wenn wir es begrüßen, dass sich die Bundeswehr mit dem neuen Erlass von einigen frag-würdigen Traditionen verabschieden will, halten wir es für dringend  notwendig, einige der im Entwurf der Richtlinie gegen die NVA verwendeten Argumente entschieden zurück zu weisen, setzen sie doch die seit 1990 auf allen politischen  Ebenen betriebene Delegitimierung der DDR und damit auch der NVA fort.   Die unter Punkt 2.3 aufgeführte Behauptung: „Traditionsverständnis und Fahneneid der NVA leiteten sich aus ihrem Selbstverständnis als…. Parteiarmee ab ….“ ist  grundfalsch und dient der Diskre-ditierung der Armee als Ganzes und ihres Führungspersonals. Die in der Verfassung der DDR festgeschriebene führende Rolle der  Partei, die für alle Bereiche des gesellschaftlichen Lebens in der DDR galt, wird für eine solche Behauptung unzulässig strapaziert. Die NVA der DDR war eine echte Volksarmee, die sich dem Volke der Deutschen Demokratischen Republik verbunden fühlte und deren Führungspersonal aus dem Volke stammte. Diese Verbun-denheit mit dem Volke haben Führung und Truppe der NVA auch während der politischen Ereignisse in den Jahren 1989/90 bewiesen. Aufgabe der Nationalen Volksarmee war es, gemeinsam mit den anderen Armeen der Staaten des Warschauer Vertrages den Schutz der Grenzen dieser Staaten und des  Friedens zu gewährleisten, nicht aber für die Stabilität im Innern der DDR Sorge zu tragen.  Auch der Punkt 3.4 kann nicht unwidersprochen bleiben.   Unser Verband verwahrt sich ganz entschieden dagegen, in einem Atemzug mit dem NS-Regime und der faschistischen Wehrmacht genannt zu werden. Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass NVA und Wehrmacht gleichgestellt werden sollen. Damit werden Verbrechen der Wehrmacht verharmlost und die  Lebensleistungen der Soldaten der DDR, deren höchste Motivation die Erhaltung des Friedens war, herabgewürdigt. Während ihrer Existenz hat die NVA weder Kriegsverbrechen begangen noch völkerrechtswidrige Kriege geführt! Im Gegenteil, durch ihr Wirken im Verbund des  Warschauer Vertrages hat sie zur längsten Friedensperiode in der europäischen Geschichte beigetragen. Eine Zeit, die seit dem völkerrechtswidrigen Krieg gegen  Jugoslawien, auch unter Mitwirkung der Bundeswehr, zu Grabe getragen wurde.   Insofern ist es verständlich, dass die NVA laut Richtlinie nicht traditionsstiftend für die Bundeswehr sein kann. Darauf können wir stolz sein. Aber wir verwahren uns  nochmals nachdrücklich, mit der braunen Vergangenheit Deutschlands auch nur ansatzweise in Verbindung gebracht zu werden. Kleiner, aber durchaus bemerkenswerter Nebeneffekt: Die Ministerin selbst führt mit diesem Erlass die Mär von der angeblichen Armee der Einheit, die es nie gegeben  hat, ad absurdum!     Der Vorstand Der Ältestenrat     Strausberg, den 24.11.2017 Verantwortlich für den Beitrag im Sinne des Pressegesetzes: Siegfried Kunze 
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